Erbrecht

Erbrecht (Ansprechpartnerin: RAin Meinert)

Testament, Pflichtteil und Erbe sind Begriffe aus dem Erbrecht, die uns vermeintlich allen bekannt sind. Dennoch kommt es im Erbfall immer wieder zu Streitigkeiten, weil die Beteiligten von unterschiedlichen Begrifflichkeiten und Folgen ausgehen.

Kaum ein Rechtsgebiet hat in der Vergangenheit so sehr an Bedeutung gewonnen und gleichzeitig solche eingreifende Veränderungen erfahren. Sei es im materiellen Erbrecht oder Erbschaftssteuerrecht, es gilt: Recht im Wandel der Zeit. Insbesondere das Pflichtteilsrecht steht dabei immer wieder im Fokus. Auch die Erbschaftssteuer ist ständiges Thema der politischen Diskussion. Mit Einführung der Europäischen Erbrechtsverordnung im Jahr 2015 stehen nun auch grenzübergreifende Vorschriften zur Verfügung, den Nachlass zu regeln.

Eines der zentralen Themen des Erbrechts ist die sog. vorweggenommene Erbfolge. Damit ist die Übertragung von Vermögen durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger gemeint . Sie dient der Generationennachfolge.

Die Komplexität des Erbrechts macht es unerlässlich, sich bei Regelung des eigenen Nachlasses oder der Nachlassauseinandersetzung sachkundiger Hilfe zu versichern. Wir vertreten Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Tätigkeitsschwerpunkte im Erbrecht sind insb.:

  • Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Gesetzliche oder testamentarische Erbfolge
  • Ermittlung der jeweiligen Erbenstellung und Erbenquote
  • Bewertung von Auflagen und Vermächtnissen sowie Teilungsanordnungen pp.
  • Bestand und Auflösung von Erbengemeinschaften
  • Annahme und Ausschlagung von Erbschaften
  • Überschuldeter Nachlass und Insolvenz
  • Haftungsbegrenzung der Erben
  • Anfechtung von Testamenten
  • Vorerbschaft, Nacherbschaft
  • Pflichtteilsrecht
  • Erbscheinsverfahren
  • Auskunft- und Ermittlungsansprüche