Arbeitsrecht aktuell

Brigitte Lambert, Rechtsanwältin

Hier informieren wir Sie über aktuelle Ereignisse im Arbeitsrecht allgemein

Das Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union (IAAEU) an der Universität Trier veröffentlicht regelmäßig einen Newsletter. Dort werden arbeitsrechtliche Gesetzgebungsvorhaben, Entscheidungen u.a. des EuGH und des BAG sowie arbeitsrechtliche Aufsätze aus vielen juristischen Zeitschriften des vergangenen Monats zusammengefasst.

Den Newsletter finden Sie hier:

https://www.ui-deref.de/r/?to=https://iaaeu.de/index.php%3Foption%3Dcom_acym%26ctrl%3Dfronturl%26task%3Dclick%26urlid%3D29%26userid%3D12270%26mailid%3D41%26userkey%3D8uXsAemDKW9osy&tt1=ukTANB2LOVW_hJqYEkFdQTkh5n_oExiRWFZDZrPTa9N3p6tq9xesaudaIUzdmpXtbX580Q_T3g4d6eramVkLAHjsDU774A_VxN0dACtOemV 

Aktuelle Rechtsprechung

Unzulässigkeit einer pauschalen Freistellung bei Kündigung

BAG, Urt. v. 25.3.2026 – 5 AZR 108/25, Leitsatz
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die den Arbeitgeber pauschal berechtigt, den Arbeitnehmer bei einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist daher unwirksam.
(gk)

Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft verbessern

Meldung der Bundesregierung vom 29.7.2026


Die Bundesregierung hat einem Gesetzentwurf des BMFTR zur Modernisierung des Befristungsrechts in der Wissenschaft zugestimmt, um mehr Verlässlichkeit, Planbarkeit und Transparenz für Forschende in frühen Karrierephasen zu schaffen. Kernpunkte sind erstmals Mindestvertragslaufzeiten von drei Jahren vor und zwei Jahren nach der Promotion, längere Schutzregelungen bei Drittmittelstellen sowie bessere Rahmenbedingungen für pflegende Beschäftigte, studentische Hilfskräfte und Weiterbildungen in der Humanmedizin und Psychotherapie. Zugleich bleibt es bei der Flexibilität für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, da das Gesetz selbst keine unbefristete Stellen schafft.