Wir unterstützen Sie in folgenden Rechtsgebieten

Arbeitsrecht:

Hier geht es vor allem um das Individualarbeitsrecht. Die Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsvertrag führen häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Bei Kündigung, Kündigungsschutzklage, Abfindung, Zeugnisausstellung, Überstundenvergütung und anderen Bereichen sind wir Ihre ersten Ansprechpartner.

Auch bei kollektivrechtlichen Fragestellungen können wir Sie kompetent beraten und im Verfahren unterstützen und vertreten.

Erbrecht:

Begriffe wie Testament, Pflichtteil, Erbe und Erblasser sind geläufige Begriffe aus dem Erbrecht. Tritt der Erbfall ein, kommt es jedoch immer wieder zu Streitfällen, da die Beteiligten von unterschiedlichen Begrifflichkeiten und Rechtsfolgen ausgehen. 

Sowohl das materielle Erbrecht als auch dass Erbschaftssteuerecht haben in der Vergangenheit an Bedeutung gewonnen und maßgebliche Veränderungen erfahren. 

Sehr oft steht das Pflichtteilsrecht im Fokus. Im Jahre 2015 wurde die Europäische Erbrechtsverordnung eingeführt und damit grenzübergreifende Normen zur Verfügung von Todes wegen geschaffen.

Zentrales Thema ist die vorweggenommene Erbfolge, also die Übertragung von Vermögen durch einen (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere (künftige) Erben. 

Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich. 

Wichtige Themen des Erbrechts sind insb.:

  • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft (6-Wochenfrist ab Kenntnisnahme von der Erbschaft) 
  • gesetzliche Erbfolge
  • Erbscheinverfahren
  • (Berliner) Testament
  • Vermächtnis 
  • Auflage
  • Pflichtteil
  • Testamentsvollstreckung
  • Auseinandersetzung des Nachlasses
  • Erbengemeinschaft
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Familienrecht: 

Zum Familienrecht gehört insb.

  • das Scheidungsverfahren nebst Scheidungsfolgen (insb. Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Haushaltsauseinandersetzung, Zuweisung der Ehewohnung)
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Kindschaftssachen mit den Bereichen Sorge- und Umgangsrecht
  • Gewaltschutz
  • Abtammungsangelegenheiten (insb. Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung)
  • nicht eheliche Lebensgemeinschaft

Strafrecht:

In diesem Bereich ist umsichtige und strategisch sinnvolle Strafverteidigung gefragt. Wenden Sie sich in strafrechtlichen Fragen so frühzeitig wie möglich an uns. Je eher wir in ein Strafverfahren einbezogen werden können, desto besser können wir ihre Interessen vertreten.

Verkehrsrecht:

Wir übernehmen die rechtliche Vertretung bei Unfallregulierung, Autokauf, Leasing, Verkehrsstrafverfahren und Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren.

Autokauf, insb.:

  • Kauf, Leasing, Finanzierung
  • Garantie
  • Gewährleistung, insb. Minderung und Rücktritt wegen Sachmangel

Verkehrsunfall, insb.:

Sachschäden

  • Reparaturkosten und Totalschaden (bei fiktiver und konkreter Abrechnung)
  • Ersatz von Sachverständigenkosten
  • Nutzungsausfall/Mietwagenkosten
  • sonstige Sachschäden

Personenschäden

  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden
  • Unfallbedingte Dauer- und Zukunftsschäden

Verkehrsstrafrecht

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Zivilrecht

Manche Rechtsprobleme lassen sich nicht eindeutig einem bestimmten Bereich zuordnen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Rechtsfrage nicht einem bestimmten Rechtsgebiet zuordnen könenn. Wir sind auch im allgemeinen Zivilrecht und weiteren Rechtsgebieten für Sie da.