Arbeitsrecht (Ansprechpartnerin: RAin Lambert)
Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie zwischen Arbeitgebern und der Arbeitnehmervertretung. Es ist Teil der Zivilrechtsordnung und besteht aus dem Individualrecht sowie dem kollektiven Arbeitsrecht.
Im Arbeitsrecht beraten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen rechtlichen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis.
Was bedeutet Individualrecht?
Der individualrechtliche Teil des Arbeitsrechts konzentriert sich auf Rechte und Pflichten des einzelnen Arbeitnehmers und dessen Arbeitgebers:
- Abschluss und Inhalt des Arbeitsvertrages
- Laufzeit des Arbeitsvertrages
- Pflichten des Arbeitnehmers
- Arbeitnehmerrechte: Urlaubsanspruch Arbeits- und Ruhezeiten Überstundenregelung Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Fort- und Weiterbildung
- Vergütungspflichten des Arbeitgebers Höhe von Lohn und Gehalt Sonderzahlungen, Provisionen, Boni Akkordlohn Zulagen (Schicht-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit) Zeitpunkt der Auszahlung
- Kündigungsregelungen und -fristen
- Jugendarbeitsschutz
Was bedeutet kollektives Arbeitsrecht?
Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Institutionen wie Arbeitnehmervertretungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Der Schwerpunkt liegt hier auf einer Gruppe von Arbeitnehmern und nicht auf der Einzelperson.
Insbesondere das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen, Tarifvertragsrecht und Arbeitskampfrecht bilden die Basis für das kollektive Arbeitsrecht.