Neue Düsseldorfer Tabelle 2026

Ab dem 01.01.2026 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle.

Allerdings ändern sich die Unterhaltsbeträge nur minimal.

Das Kindergeld steigt von 255,00 € auf 259,00 €.

Daher ändern sich die Zahlbeträge für den Mindestunterhalt wie folgt:

Altersstufe 0-5: von 354,50 € auf 356,50 €

Altersstufe 6-11: von 426,50 € auf 428,50 €

Altersstufe 12-17: von 521,50 € auf 523,50 €

Altersstufe ab 18: von 438,00 € auf 439,00 €

Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen bleibt bei 1.450 €.

Erstmals seit 2020 beziffert die Düsseldorfer Tabelle für 2026 wieder den angemessenen Selbstbehalt beim Elternunterhalt. Dieser liegt zukünftig bei mindestens 2.650 € zuzüglich 70 % des darüber hinausgehenden Einkommens für erwachsene Kinder, die für ihre Eltern Unterhalt leisten sollen.

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung beim Unterhalt? Dann vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.

Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht 2026

Bei Fragen in Ihrem konkreten Einzelfall vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin bei RAin Meinert

Reform Abstammungsrecht - massive Stärkung der Rechte leiblicher Väter Pdf

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