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Geschwindigkeitsverstoß: Bußgeld berechnen, Toleranzen und Einspruch

Ein Geschwindigkeitsverstoß kann schnell teuer werden. Messfehler, fehlerhafte Kalibrierung oder unzureichende Toleranzabzüge führen aber regelmäßig zu anfechtbaren Verwaltungsakten.

Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Messungen ablaufen, welche aktuellen OLG-Entscheidungen Ihre Chancen verbessern und wie Sie konkret vorgehen.

 

So werden Geschwindigkeitsverstöße gemessen und geahndet

Die Polizei nutzt verschiedene Messmethoden, um Geschwindigkeitsverstöße zu erfassen.

  • Stationäre Radaranlagen,
  • mobile Lasermessungen und
  • Nachfahrmessungen

Jede Methode hat eigene Anforderungen an Kalibrierung, Bedienung und Genauigkeit.

Die Poliscan FM1 ist ein häufig eingesetztes Gerät, das sich in der Praxis bewährt hat – doch auch moderne Messgeräte unterliegen strengen Vorgaben. Ein eingeholtes Sachverständigengutachten zur Überprüfung der Messung muss vom Gericht beachtet werden, wenn es angeordnet wurde.

Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 24. April 2025: Ein Amtsgericht verhängte 150 Euro Bußgeld und ordnete ein Gutachten zur Richtigkeit der Messung an – ignorierte dieses Gutachten dann aber im schriftlichen Urteil zugunsten des standardisierten Messverfahrens. Das Oberlandesgericht kritisierte diesen inneren Widerspruch deutlich: Beweisaufnahmen dürfen nicht einfach ignoriert werden. Für Sie bedeutet das konkret, dass Sie Zweifel an der Messung geltend machen und auf eine intensive Überprüfung hinwirken können. Bei Zweifeln sollten Sie Einsicht in die Bedienungsanleitung und das Messprotokoll beantragen, um Abweichungen aufzudecken.

 

Toleranzabzüge schützen vor unfairen Messungen

Die Physik von Messgeräten ist nicht fehlerfrei. Deshalb gibt es Toleranzabzüge, die vom Gericht zwingend beachtet werden müssen.

Bei stationären Messanlagen unter 100 km/h werden 3 km/h abgezogen; über 100 km/h werden 3 Prozent abgezogen und aufgerundet. Bei Messungen durch Nachfahren liegt der Toleranzabzug bei 5 km/h unter 100 km/h oder 5 Prozent über 100 km/h. Diese Werte basieren auf den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Wenn Ihr Tachometer nicht geeicht war, können Abzüge von 20 Prozent oder mehr geltend gemacht werden.

 

Bußgelder und Punkte sind nicht verhandelbar

Innerorts

  • Innerorts kostet 10 km/h Überschreitung 30 Euro.
  • Bei 21 bis 25 km/h Überschreitung sind es 115 Euro.
  • Ab 26 bis 30 km/h folgt ein Punkt im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot, das Bußgeld liegt bei 180 Euro.
  • Bei 31 bis 40 km/h innerorts zahlen Sie 260 Euro plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Außerorts

  • 10 km/h kostet 20 Euro,
  • 21 bis 25 km/h kosten 100 Euro plus 1 Punkt.
  • Ab 26 bis 30 km/h außerorts folgen 150 Euro, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot.

Diese Tabellen sind bundeseinheitlich.

WICHTIG: Wer zweimal innerhalb eines Jahres außerorts mehr als 26 km/h zu schnell fährt, bekommt zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat.

Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besondere Regeln. Eine Überschreitung von mehr als 20 km/h gilt als A-Verstoß und führt zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre plus Pflicht zum Aufbauseminar. Das ist nicht nur teuer – es verzögert Ihre volle Fahrerlaubnis erheblich. Die Strafen keine Verhandlungsmasse, aber die Grundlage für Ihren Einspruch ist oft fehlerhaft.

 

Einspruch richtig einlegen und Messfehler nachweisen

Die zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids sind entscheidend. Wer fristgerecht Einspruch einlegt, verhindert, dass der Bescheid rechtskräftig wird – und damit auch, dass Fahrverbot und Flensburg-Eintrag wirksam werden. Der Einspruch selbst muss nicht begründet sein.

 

Messfehler systematisch aufdecken

Wir beantragen für Sie nach Einspruch Einsicht in das Messprotokoll und die Bedienungsanleitung des verwendeten Geräts. War das Gerät korrekt kalibriert? Wurde es gemäß Handbuch aufgestellt? Stimmen die Toleranzabzüge? Das Oberlandesgericht Brandenburg hat 2025 deutlich gemacht, dass ein vom Gericht angeordnetes Sachverständigengutachten nicht einfach ignoriert werden darf – auch wenn das Gericht zunächst das standardisierte Messverfahren für ausreichend hielt. Das bedeutet konkret: Wenn Sie Zweifel äußern, kann das Gericht ein Gutachten anordnen, und dieses Gutachten muss dann auch berücksichtigt werden.

 

Toleranzfehler als Angriffspunkt nutzen

Ein typischer Fehler liegt bei den Toleranzen.

  • Wurde mit 57 km/h in einer 50er-Zone gemessen, müssen 3 km/h abgezogen werden – das Ergebnis ist 54 km/h, kein Bußgeld fällig.
  • Wurde aber 60 km/h gemessen und nur 2 km/h abgezogen statt 3 km/h, bleiben 58 km/h übrig, was zu 30 Euro führt.

Solche Rechenfehler sind leicht nachzuweisen und führen regelmäßig zur Aufhebung des Bescheids. Bei stationären Anlagen unter 100 km/h sind 3 km/h abzuziehen, über 100 km/h 3 Prozent (aufgerundet). Bei Nachfahrmessungen gelten 5 km/h oder 5 Prozent. Diese Werte basieren auf den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und sind nicht verhandelbar.

 

Zahlungspflicht und Verfahrensdauer

Das Wichtigste: Zahlen Sie nicht vorsorglich. Solange der Einspruch läuft, besteht keine Zahlungspflicht. Sie können den Einspruch bis zum Gerichtstermin zurücknehmen, wenn sich herausstellt, dass die Messung tatsächlich korrekt war. Fristgerecht eingelegter Einspruch bedeutet Rechtsfrieden in der Schwebe – das Fahrverbot wird nicht wirksam, der Punkt in Flensburg wird nicht eingetragen. Nutzen Sie diese zwei Wochen konsequent, denn die Chancen auf Erfolg stehen deutlich besser, wenn Sie die Messung und ihre Durchführung kritisch hinterfragen.

 

Transparenz und Nachvollziehbarkeit fordern

Das OLG-Brandenburg-Urteil zeigt außerdem, dass nicht alle standardisierten Messverfahren automatisch fehlerfrei sind – sie müssen nachvollziehbar und transparent durchgeführt werden.

  • War das Gerät tatsächlich geeicht?
  • Wurde es nach Handbuch aufgestellt?
  • Wurden alle Wartungsintervalle eingehalten (und dokumentiert)?

Das Gericht muss Ihnen Einsicht in das Messprotokoll, die Bedienungsanleitung des verwendeten Geräts und den Wartungsnachweis gewähren. Nur so können Sie überprüfen, ob die Messung tatsächlich regelkonform durchgeführt wurde

Wenn Sie unsicher sind, ob die Toleranzen korrekt berechnet wurden oder das Messprotokoll Lücken aufweist, kann Frau Rechtsanwältin Meinert die Messung systematisch überprüfen und Ihre Chancen realistisch einschätzen. Sie unterstützt Sie bei der Analyse des Bußgeldbescheids und der Vorbereitung Ihres Einspruchs. Kontaktieren Sie uns auf unserer Website für eine erste Beratung – besonders wenn Ihr Geschwindigkeitsverstoß mit Fahrverbot oder mehreren Punkten verbunden ist.